Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Ablauf und die Organisation Ihrer Reise ist es erforderlich, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Pithecusa Travel srl, im Folgenden PITHECUSA genannt. Mit Ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese AGB an.
1 Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie PITHECUSA den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung der Reise kann über das Internet, per Fax oder telefonisch erfolgen.
1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme, gleichzeitig Buchungsaufnahme und Reisebestätigung, durch PITHECUSA zustande, und zwar mit allen in der Reiseanmeldung bezeichneten Reisenden.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung über die Regelung von Ziffer 5.1 hinausgehend ab, so liegt ein neues Angebot von PITHECUSA vor, an das PITHECUSA für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie PITHECUSA innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt geschehen kann.
2 Bezahlung
2.1 Der Reisepreis kann per Überweisung, oder Kreditkarte bezahlt werden.
2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Vouchers werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt.
2.3 Die Bezahlung der Reiseleistungen erfolgt direkt an PITHECUSA, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Rechnung/Reisebestätigung ersichtlichen Buchungsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten.
2.4. Bei Zahlungen für Buchungenfür mehrere Leistungen (Hotel + Transfer oder Ausflug) ist nach Erhalt der Rechnung/ Reisebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises, pro Reiseteilnehmer, sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist spätestens 25 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder Lastschrift wird die Anzahlung, sowie der Restbetrag automatisch zu dem jeweiligen Fälligkeitstermin Ihrem Kreditkarten- bzw. Bankkonto belastet. Für Buchungenfür mehrere Leistungen von einzelne Leisungen (wie nur Transfer oder nur Ausflug) ist der Gesamtbetrag sofort fällig
Bei Zahlung mit Kreditkarte bitten wir Sie eventuelle Zahlungslimits Ihrer Kreditkarte zu beachten, damit die Zahlung fristgerecht erfolgen kann.
Nach erfolgter Bezahlung des Gesamtreisepreises senden wir Ihnen die Reiseunterlagen spätestens eine Woche vor Reisebeginn zu.
Bei Buchungen ab 25 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
2.5 Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder Restzahlung behält sich PITHECUSA nach Mahnung mit Fristsetzung vor, ihr Zurückbehaltungsrecht auszuüben bzw. im Falle eines die Reiseleistung nicht nur unerheblich betreffenden Zahlungsrückstandes Rücktritt zu erklären und Schadensersatz gemäß Ziffer 6.2 zu verlangen.
2.6 Bei Buchungen innerhalb 25 Tagen vor Reiseantritt kann die Rechnung nur per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden.
2.7 Ab der ersten Mahnung berechnen wir für jede weitere Mahnung eine Gebühr von 10,00 Euro.
3 Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von PITHECUSA ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher in der Ausschreibung enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Soweit durch den Kunden bei der Buchung Sonderwünsche geäußert werden, sind diese für PITHECUSA nicht verbindlich, wobei PITHECUSA sich bemühen wird, diesen Wünschen nachzukommen.
3.2 Wesentliche ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zum Reiseinhalt gem. Ziffer 3.1 bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit PITHECUSA. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
3.3 Alle in der Reiseausschreibung genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten je Person.
4 Reisedokumente
4.1 Reiseunterlagen werden nach der Restzahlung bzw. Zahlung des Gesamtpreises, spätestens 7 Tage vor der Abreise per E-Mail versandt. Falls keine E-Mail-Adresse vorhanden sein sollte, werden die Unterlagen per Fax oder per Post versandt.
4.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab 7 Tagen vor Reiseantritt) werden die Reiseunterlagen nach Erhalt des Gesamtpreises per E-Mail versandt.
5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Angaben zum Zeitpunkt sowie zum Ort von Abreise und Rückkehr erfolgen als voraussichtliche. Änderungen insoweit, ferner betreffend Flugrouten sowie einen von PITHECUSA beschriebenen Reiseverlauf oder vergleichbare Reiseleistungen als Folge seitens PITHECUSA nicht beeinflussbarer oder angemessen nicht anders ausgleichbarer neuen Umstände sind sofern zumutbar zulässig. Unzumutbarkeit liegt vor bei erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Wesentlich ist eine Reiseleistung, bei deren Einschränkung die Erreichung des Reisezwecks gefährdet würde, weil sie die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und hierauf der Kunde vertraut hat und vertrauen darf. Bei Unzumutbarkeit ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber PITHECUSA oder dem buchenden Reisebüro anzuzeigen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail, Post oder Fax) zu erklären. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2.
5.2 Alternativunterbringung: Für den Fall, dass sich – entgegen allen Absicherungen – kurz vor Reiseantritt bzw. am Urlaubsort das Risiko ergibt, dass sich ein Wunschhotel als überbucht herausstellt, behält sich PITHECUSA das Recht vor, dem Reisenden ein gleichwertiges Hotel im gebuchten Urlaubsort oder in unmittelbarer Umgebung zuzuweisen, sofern die Leistungsänderung für den Reisenden zumutbar ist.
5.3 Eine Preisanpassung aufgrund der Änderung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten), Abgaben (z.B. Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren, staatliche Abgaben) oder Wechselkursen ist zugunsten beider Vertragspartner in dem Umfang ihrer Auswirkungen auf den Reisepreis gemäß den nachstehenden Regelungen möglich. Bei auf den Sitzplatz bezogenen Änderungen erfolgt die Preisanpassung in Höhe des Sitzplatzanteils, im Übrigen aus dem Umlageanteil pro Reisenden. Eine Preiserhöhung ab dem 20. Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Preisanpassung ist ferner, dass zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Abreisezeit ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Bei Preisänderungen von mehr als 5 % kann der Kunde zurücktreten. Der Rücktritt ist unverzüglich gegenüber PITHECUSA oder dem buchenden Reisebüro anzuzeigen. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich (E-Mail, Post oder Fax) zu erklären.
5.4 PITHECUSA unterrichtet den Vertragspartner unverzüglich von maßgeblichen, ihr bekannt gewordenen Leistungsänderungen, dasselbe gilt wechselseitig für die Unterrichtung von Preisänderungen.
5.5 Statt des Rücktritts oder im unwahrscheinlichen Fall der Absage einer Reise durch PITHECUSA kann der Vertragspartner die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise nach Maßgabe der Regelungen des § 651a Abs. 5 S. 3 und 4 BGB verlangen.
6 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung zu den üblichen Geschäftszeiten bei PITHECUSA. Der Rücktritt sollte zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise gilt grundsätzlich als Reiserücktritt. Auch während der Reise ist der Kunde berechtigt, die Kündigung des Reisevertrages zu erklären; in diesem Fall hat er sich zumindest die erhaltenen Reiseleistungen auf den Reisepreis anrechnen zu lassen. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich PITHECUSA bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6.2 Buchungen, deren Stornierung am Buchungstag (Kalendertag der Buchung) bis 19 Uhr bei der Pithecusa Travel srl eingeht, werden kostenfrei storniert. Hierzu senden Sie bitte eine E-Mail an: info@pithecusa.it
Nach dem Buchungstag gelten folgende Stornobedingungen:
In jedem Fall des Rücktritts bestimmt sich die Höhe der Entschädigung zugunsten von PITHECUSA nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen sowie desjenigen, was PITHECUSA durch anderweitige Verwendung der Reisekosten erwerben kann. In der Regel betragen die Rücktrittskosten, die wir fordern müssen:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: Keine Stornogebühren,
ab dem 29. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn: 65 %,
ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn: 75 %,
ab dem 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn: 85 %,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen: 100 %
Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von PITHECUSA im Einzelfall nach S. 1 (Abzug der gewöhnlichen Aufwendungen; Anrechnung, was anderweitig erworben werden kann) berechneten Kosten.
PITHECUSA empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung oder eines Komplettschutz-Paketes die Buchbar ist bei jeder Versicherung. (bei Pithecusa Travel ist nicht möglich eine Rücktrittskostenversicherung abzuschliessen)
6.3 PITHECUSA unterstützt den nach Buchung geäußerten Wunsch des Kunden auf z.B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart (Umbuchung) nach Möglichkeit.
Am Buchungstag (Kalendertag der Buchung) – eingehend bei der Pithecusa Travel srl bis 19 Uhr- können Umbuchungen zum tagesaktuellen Reisepreis durchgeführt werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an info@pithecusa.it
6.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt (Vertragsübertragung). PITHECUSA kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei Vertragsübertragung haften der Dritte und der ursprüngliche Vertragspartner gesamtschuldnerisch für die hieraus entstehenden Mehrkosten. Im Übrigen gilt Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
6.5 Stimmt der bei der Buchung angegebene Vor- oder Nachname mit dem amtlichen Namen nicht überein, gelten für die Korrektur (name change) die Regelungen gem. Ziffer 6.3 Sätze 2 bis 4 ebenfalls entsprechend.
7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl PITHECUSA als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann PITHECUSA für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen; gleiche Rechte kann auch der Reisende geltend machen.
7.2 Weiterhin ist PITHECUSA verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8 Haftung von PITHECUSA
8.1 PITHECUSA haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Reiseleistungen und 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 PITHECUSA haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, soweit das Gesetz dies vorsieht.
9 Gewährleistung
9.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. PITHECUSA kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. PITHECUSA kann jedoch die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Die Anzeige gegenüber dem Reisebüro reicht für die Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen nicht aus. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine eigenen Ansprüche anzumelden, sofern nicht aufgrund Namensgleichheit der Reisenden PITHECUSA von einer Familienreise ausgehen muss;
9.4 Die Abtretung von Reisepreisminderungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen an Mitreisende, an den Buchenden als Vertreter der Mitreisenden oder an Dritte sind ausgeschlossen.
9.5 Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den PITHECUSA nicht zu vertreten hat.
10 Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von PITHECUSA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder
b) soweit PITHECUSA für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 PITHECUSA haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteile der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
10.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen PITHECUSA ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
11 Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
11.2 Ist von PITHECUSA eine eigene Reiseleitung nicht eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, zunächst beim Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft usw.) unverzüglich auftretende Reisemängel zu rügen. Soweit eine Abhilfe danach nicht erfolgt, ist der Reisende verpflichtet, Mitteilung über die Reisemängel unverzüglich an den Geschäftssitz von PITHECUSA in Berlin zu machen.
11.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn der Reisende seinen vorstehenden Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden nicht nachkommt und unverzüglich das Abhilfeverlangen gegenüber PITHECUSA nachholt.
12 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1 Ansprüche aus dem Reisevertrag sind innerhalb 10 Tage ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber PITHECUSA geltend zu machen, es sei denn, der Reisende ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert.
12.2 Ansprüche des Reisenden auf Minderung und Schadensersatz verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Schädigung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des Reisenden handelt (deliktische Haftung); diese verjähren in 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt auch für Ansprüche der Sozialversicherungsträger, soweit Ansprüche kraft Gesetzes oder Vertrages auf diese übergegangen sind.
13 Gerichtsstand
Es gilt italienisches Recht unter Ausschluss internationalen Kaufrechts (CSIG); für den Fall, dass es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann i. S. d. G. handelt, wird als Gerichtsstand Neapel vereinbart.
14 Pass- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 PITHECUSA weist in der Reiseausschreibung auf die Einreisebestimmungen zum Zeitpunkt des Reiseangebotes hin. Dies entbindet den Reisenden jedoch nicht, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über aktuell geltende Einreisebestimmungen zu erkundigen. Ausländische Reiseteilnehmer haben sich bei ihrer zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates zu erkundigen. PITHECUSA haftet in diesem Fall nicht für Auskünfte Dritter, wie etwa von Reisebüros.
14.2 PITHECUSA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende PITHECUSA mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PITHECUSA die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für die Durchführung der Reise rechtlich und tatsächlich notwendigen Voraussetzungen erfüllt. PITHECUSA empfiehlt ihm daher, frühzeitig Informationen zu Pass-, Visa- und Sicherheitserfordernissen einzuholen sowie Gesundheitsfragen frühzeitig zu klären.
15 Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
15.1 Der Vertragstext (Leistungsbeschreibung) wird gespeichert. Dieser und die zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen AGB sind Ihnen nicht direkt zugänglich, werden Ihnen indes jederzeit durch PITHECUSA auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
15.2 Der Reisende kann jederzeit schriftlich gemäß dem geltenden Recht anfragen, ob und welche persönlichen Daten über ihn bei PITHECUSA gespeichert sind. Die Anfrage ist an den im Verfahrensverzeichnis genannten Beauftragten für den Datenschutz zu richten.
15.3 Personenbezogene Daten, die PITHECUSA zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Italienisches Gesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15.4 Die vom Reisenden übermittelten Daten werden bei PITHECUSA durch geeignete technische und organisatorische Mittel geschützt, um sie vor zufälligen oder vorsätzlichen Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen von PITHECUSA werden entsprechend der technologischen Entwicklung und organisatorischen Möglichkeiten fortlaufend kontrolliert und verbessert.
15.5 Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Daten, die hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die vorher genannten Zwecke entfallen.
15.6 Die Nutzung dieser Website erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzrichtlinie. Wird mit dieser nicht übereingestimmt, bittet PITHECUSA, diese Seite nicht mehr zu nutzen. PITHECUSA behält sich das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien zu ändern, zu ergänzen oder Teile davon jederzeit zu entfernen.
16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge.
17 Wichtige Hinweise für den Aufenhalt
17.1 An/Abreise
Nach internationaler Gepflogenheit steht den Gästen das Zimmer am Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und bei Abreise bis spätestens 12 Uhr zur Verfügung. Bei Ankunft im Hotel nach 18 Uhr sollten Sie das Hotel rechtzeitig informieren (“late arrival”), damit Ihr Zimmer nicht vergeben wird.
17.2 Kinder unter 2 Jahren
Soweit im Prospekt nicht anders angegeben, sind Bett und Verpflegung (bei Nichtinanspruchnahme Tagessatz) direkt an das Hotel oder Appartement zu zahlen.
17.3 Kinderermäßigung
Gültig für 1 Kind (wenn nicht anders angegeben vom 2. bis zum 12. Geburtstag) bei Unterbringung im Zustellbett im Doppelzimmer mit 2 vollzahlenden Personen.
17.4 Gepäckschaden
Beschädigungen oder Verlust des Reisegepäcks sind unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
17.5 Pithecusa Travel srl Hotel-Bewertung
Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene Kategorien ein. Oft trifft diese offizielle Kategorie unserer Meinung nach jedoch nicht ganz zu. Daher haben wir die Hotels mit einer eigenen Bewertung versehen.
Bedeutung der Symbole
***** Renommierte Hotels der ersten bzw. Luxus-Kategorie.
**** Häuser der gehobenen Mittelklasse mit entsprechenden Annehmlichkeiten.
*** Landestypische Mittelklassehotels mit unterschiedlichen Einrichtungen.
** Einfache Häuser mit zweckmäßiger Ausstattung. Für legeren Urlaub, teils mit familiärem Charakter.
½ * Eine halb ausgefüllte Raute bezeichnet eine Zwischenkategorie.
Die Größe der Darstellung des Hotels im Prospekt läßt keine Rückschlüsse auf Standard und Service im jeweiligen Hotel zu.
17.6 Hotel- und Ortsprospekte
Wir haften nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, da wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.
17.7 Hotelarchitektur
Da auf Ischia keine Hochhäuser gebaut werden dürfen, besitzen viele Hotels in ihren Gartenanlagen oder in unmittelbarer Nähe sogenannte Dependancen (Nebenhäuser), wo auch eine Unterbringung erfolgen kann.
17.8 Zimmer
In Italien verfügen die meisten Zimmer über Duschen. Badewannen sind selten. In einigen Hotels kann es vorkommen, daß die Duschen ohne Becken und Vorhänge ausgestattet sind. Die Einzelzimmer können in Lage und Ausstattung gegenüber den Doppelzimmern gelegentlich benachteiligt sein.
17.9 Besonderheiten für Ferienwohnungen-/Häuser und Apartments
Die Ausstattung der Küchen und Kochnischen sind natürlich Urlaubszwecken angepasst. Dies gilt auch für einige Einrichtungen und Ablageflächen. Technische Einrichtungen wie Herde und Heiβwasserboiler entsprechen manchmal nicht dem von Ihnen gewohnten Standard.
17.10 Zustellbetten
Diese können in vielen Hotels für Erwachsene und Kinder aufgestellt werden. Dabei kann es sich auch um ein Sofa oder eine Couch handeln. In jedem Fall verringert sich dadurch der verfügbare Platz in Ihrem Zimmer.
17.11 Meerblick
Zimmer mit Meerblick können sowohl einen direkten als auch einen seitlichen Ausblick auf das Meer haben. Auch kann der Ausblick auf das Meer durch natürlichen Baumbestand eingeschränkt werden.
17.12 Balkon
Zimmer, die im Text und in der Preistabelle unter Ausstattung mit Balkon angegeben sind, verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse (in einigen Hotels gemeinschaftliche Nutzung).
17.13 Transfer
Einige Hotels sind durch ihre besondere Lage nicht leicht zu erreichen. Somit ist der Transfer bei An- oder Abreise nicht unmittelbar ab/bis Hotel möglich.
17.14 Verlängerung am Ort oder vorzeitige Abreise
Nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung, je nach Verfügbarkeit des Zimmers möglich. Die Bezahlung erfolgt am Ort
17.15 Vor- und Nachsaison
Gelegentlich kann es vorkommen, daß ein Hotel in der Vor- oder Nachsaison später öffnet bzw. früher schließt als vorgesehen. Die Gäste werden dann in einem gleichwertigen Haus untergebracht.
17.16 Klimaanlage und Heizung
Die Klimaanlagen werden periodisch an besonders heißen Tagen (vornehmlich in den Monaten Juli und August) eingeschaltet. Das gleiche gilt für periodisches Heizen an besonders kalten Tagen im Frühjahr und Herbst.
17.17 Energie- und Wasserversorgung
Die Versorgung erfolgt vom Festland aus. In seltenen Fällen muß auf den Inseln mit Stromausfällen oder Wassermangel gerechnet werden.
17.18 Tiere
Sie können gern Ihren kleinen Hund oder Ihre Katze mit in den Urlaub nehmen aber immer nach der Bestätigung des gebuchte Hotel. Voraussetzung ist ein gültiger Tierpaß. Bei der Buchung muss das Gewicht angegeben werden. Rückbestätigung durch unser Büro erforderlich.
17.19 Schwimmbäder
In bestimmten Zeitabschnitten werden die Schwimmbäder geleert und gereinigt, dann kann es unter Umständen vorkommen, daß Sie an einem oder zwei Tagen den Pool nicht benutzen können. Bitte beachten Sie: Thermalwasser ist oft trüb oder naturbelassen. So kann es zu Ablagerungen am Becken- und Bodenrand kommen.
17.20 Frühstück
Das italienische Frühstück ist sicherlich etwas karg für den deutschen Geschmack. Sofern im Hoteltext nicht anders vermerkt, besteht es aus Brot, Butter, Konfitüre, Tee oder Kaffee. „Verstärktes Frühstück“ bedeutet: zusätzlich Wurst oder Käse oder Ei oder Joghurt. Ein Frühstücksbuffet gewährt Ihnen ohne Aufzahlung eine freie Entnahme vom Buffet von Brot, Butter, Marmelade, Wurst, Käse etc.
17.21 Hotelkombinationen
Alle Hotels aus dem Programm sind kombinierbar. Preise auf Anfrage.
17.22 Touristensteuer
Ab 2012 haben die Orte/Regionen das Recht, eine Touristensteuer zu erheben. Sollte in einem Ort/Region diese Touristensteuer erhoben werden, muss sie vor Ort direkt im Hotel gezahlt werden.
17.23 Sonderfeste
Anläßlich der Feste zu bestimmten Zeiträumen wie Weihnachten, Silvester, Ostern und Ferragosto können einige Hotels einen Zuschlag für spezielle Dinner bzw. Mittagessen verlangen. Manchmal sind diese Zuschläge obligatorisch und werden immer im Hotel bezahlt (sie sind niemals in unserem Reisepacket inbegriffen). Bevor ein Aufenthalt während der Zeit dieser Feste vorgenommen wird, empfehlen wir Ihnen unser Büro über e-mail info@ischia.com.de zu kontaktieren, um weitere Informationen hinsichtlich eventueller Zuschläge zu erfahren.
18. Über Ischia.info
All unsere Dienstleistungen werden von der Fa. Pithecusa Travel srl., Gesellschaft mit begrenzter Haftung erbracht, die mit Geschäftssitz in Via Alfredo de Luca 63, 80077 Ischia, Italien dem italienischen Gesetz unterworfen ist und bei der Handelskammer von Neapel unter der Eintragungsnummer 796246, Regionallizenz Reiseagentur u. RV 556 registriert ist.
Ischia, den 01.06.2018
Veranstalter Pithecusa Travel Srl
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